AGB


Allgemeine Veranstaltungsbedingungen:

Durch den Erwerb von Eintrittskarten / Fahrkarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und der Ortschaft Ershausen (Veranstalter) begründet. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, welche in allen Verkaufsstellen und auf der Homepage www.jubilaeum-ershausen.de eingesehen werden können.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtlichen Veranstaltungen des Ortes Ershausen (Kreisstr. 15, 37308 Schimberg) im Rahmen aller Veranstaltungen unseres Vereins. Für Veranstaltungen anderer Veranstalter (HVE, etc.) gelten deren AGB.

Durch den Kauf von Eintittskarten / Fahrkarten (im folgenden nur noch Eintrittskarten genannt) bzw. den Besuch von Veranstaltungen kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zw. dem Käufer und dem Veranstalter zustande.

2. Eintritt / Gültigkeit

Der Eintritt zu den Veranstaltungsorten (Saal, Anger, sonstige Veranstaltungsorte) setzt bei Veranstaltungen für die ein Eintrittspreis festgelegt wurde, die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Veranstaltung voraus. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

3. Zuweisung von Plätzen

Regulär werden für die Veranstaltungen keine Plätze zugewiesen. Sollte dies jedoch aufgrund gewisser Rahmenbedingungen der Fall sein, ist der Veranstalter berechtigt, dem Karteninhaber einen anderen als den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn der zugewiesene Platz vergleichbar ist. Ist auf dem Ticket kein spezieller Platz angegeben bzw. der Veranstaltungsbesuch unentgeltlich, so hat der Karteninhaber grundsätzlich die freie Wahle unter den verfügbaren Sitz- und Stehplätzen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht in diesem Fall jedoch nicht. Verfügbare Sitz- und Stehplätze sind sämtliche Plätze auf dem Veranstaltungsgelände, die vom Veranstalter nicht reserviert sind oder als verfügbare Plätze mit Kennzeichnung ausgeschlossen sind.

4. Kartenverlust

Bei verloren gegangenen Eintrittskarten kann keine Erstattung des Kaufpreises durch den Veranstalter erfolgen. Sofern der Kunde nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, welche Eintrittskartenn und welche Sitzplätze durch ihn erworben wurden, kann der Veranstalter Ersatzkarten ausgeben, welche als solche gekennzeichnet werden (gilt nicht für Fahrkarten die durch den Veranstalter für fremde Dienstleistungen angeboten werden, z. Bsp. Helikopterflug). Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Der Besiter einer Ersatzkarte hat keinen Anspruch auf Zuteilung einen anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

5. Umtausch und Rücknahmen

Eintrittskarten sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung fällt aus oder es handelt sich um eine wesentliche Programm- oder Besetzungsänderung. Ein Anspruch auf Erstattung ist innerhalb von 6 Wochen nach planmäßigem Ende der Veranstaltung durch Vorlage oder Rücksendeung der nicht entwerteten Karten geltend zu machen. Grundsätzlich vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen sind Fahrkarten die der Veranstalter für Dienstleistungen Dritter verkauft (z. Bsp. Helikopterflug).

6. Weitergabe von Eintrittskarten

Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten vor, an und um das Festgelände herum ist nicht gestattet.

7. Programme und Anfangszeiten

Programme und Anfangszeiten von Veranstaltungen werden in den Publikationen des Veranstalters bzw. der Unterhalter bekanntgegeben. Änderungen bleiben vorbehalten. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Programmverlauf eingelassen werden (gilt für Vorstellungen, Präsentationen, Festreden).

7. Garderobe

Eine Garderobe kann für Veranstaltungen innerhalb des Gemeindesaales vorgehalten werden. Bei Diebstahlsdelikten oder Sachbeschädigungen mitgebrachter und an der Garderobe abgeleger Kleidungsstücke bzw. Gegenständen haftet nicht der Veranstalter.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und / oder Tonaufnahmen sind während der Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch bei ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmter Aufzeichnungen. Die unbefugte Aufnahme kann eine Schadensersatzpflicht auslösen. Bei Zuwiederhandlungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Aufzeichnungsgeräte einzuziehen und zu verwahren bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahme zugestimmt hat. Für eingezogene oder verwahrte Gegenstände haftet der Veranstalter, soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass in einzelnen Veranstaltungen Bild- und / oder Tonaufzeichnungen durch den Veranstalter angefertigt werden können. Der Veranstalter ist berechtigt diese Aufnahmen zu Werbe- und Kommunikationszwecken on- und offline sowie in der Medienberichterstattung zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten oder dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass er ggf. aufgenommen und die Aufnahme wie beschrieben ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden kann, soweit nicht berechtigtes Interessen des Kunden entgegenstehen.

10. Haftungsbeschränkung

Der Verantalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichen besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den voranstehenden Beschränkungen unberührt. Für Fremdleistungen (z. Bsp. gastronomische Leistungen, Fahrgeschäfte, etc.) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

11. Hausordnung

  • Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen der Veranstaltung angeordnet werden.
  • Das Mitbringen von Gläsern, Flaschen, Dosen, sperrigen Gegenständen (Bsp. Schirmen, Rucksäcken, Stöcken - mit Ausnahme von Gehhilfen), Taschen (ausgenommen Handtaschen), Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und ähnlichen gefährlichen oder illegalen Gegenständen zu den Veranstaltungen ist untersagt. An den Freiluftveranstaltungen (Markttage, Wanderveranstaltungen, etc.) sind Rucksäcke, Stöcke und Schirme erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Festgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung zu nehmen.
  • Das Mtführen von Tieren ist zu den Veranstaltungen nicht gestattet (Ausnahme sind auch hier die Markttage, Wanderveranstaltungen, etc.).
  • Das Rauchen auf dem Saal und in den Zelten ist untersagt.

  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen ist untersagt.

  • Besucher können aus der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder das Servicepersonal bzw. andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

12. Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.